Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fischer & Honsel GmbH B2B

 

  • AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fischer & Honsel GmbH, 59755 Arnsberg

  • Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • 2 Vertragsschluss

1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

(4) Alle mit unseren Repräsentanten in jedweder Form getroffenen Absprachen gelten als Angebot an unser Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 dieser AGB und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Repräsentanten sind nicht berechtigt im Namen und in Vollmacht unseres Unternehmens zu handeln. Im Übrigen gelten § 2 Abs.2 und 3 sinngemäß.

(5) Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.

  • 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist ist für uns nur verbindlich, wenn diese individuell vereinbart wird.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  • 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1)  Lieferung erfolgt stets ab unserem Werk ausschließlich Verpackung unter Anrechnung von Zustellgebühren. Bei LKW-Versand wird die Zustellgebühr von 5% vom Nettoauftragswert berechnet. Postsendungen werden grundsätzlich unfrei zugestellt. Versand erfolgt immer auf die Gefahr des Empfängers, auch wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung erfolgt.

(2) Falls der Käufer keine Versandvorschriften gegeben hat, wird von uns der nach bestem Ermessen festgestellte billigste Transportweg gewählt. Für die Innenverpackung wird ein Zuschlag von 1 % des Nettowarenwertes erhoben. Karton und Paketverpackung werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Die Karton- und Paketverpackungen können nicht zurückgesandt werden. Ein Abzug der Kartonagen oder der Innenverpackung ist ausgeschlossen.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir für jede vollendete Kalenderwoche des Annahmeverzuges ab diesem Zeitpunkt eine pauschale Entschädigung 3,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 30% des Lieferwerts. Unser Anspruch auf pauschale Entschädigung entsteht entweder mit dem Verstreichen des vereinbarten Liefertermins aufgrund eines Verschuldens des Kunden, andernfalls mit dem Verstreichen einer dem Kunden zur Annahme zu setzenden Frist, spätestens jedoch in dem Moment, in dem der Kunde endgültig und ernsthaft die Annahme verweigert hat.

  • 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Wochen sind wird berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung und Montage o.ä. eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderung bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Käufer weiterzugeben.

(3) Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Rechnungen.

Mit Ablauf der auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug.

(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als das sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten, zur rechtskräftigen Entscheidung reif ist, es sei denn seine Gegenforderungen stehen in synallagmatischem Verhältnis.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen, können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

  • 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  • 7 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zehn Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zehn Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  • 8 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

  • 9 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  • 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Arnsberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

Stand: 06/2022

 

FH Lighting GmbH

 

  • FHL-AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

der FH Lighting GmbH, 59755 Arnsberg

 

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

  • 2 Vertragsschluss

1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

(4) Alle mit unseren Repräsentanten in jedweder Form getroffenen Absprachen gelten als Angebot an unser Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 dieser AGB und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Repräsentanten sind nicht berechtigt im Namen und in Vollmacht unseres Unternehmens zu handeln. Im Übrigen gelten § 2 Abs.2 und 3 sinngemäß.

(5) Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.

 

  • 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist ist für uns nur verbindlich, wenn diese individuell vereinbart wird.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  • 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1)  Lieferung erfolgt stets ab unserem Werk ausschließlich Verpackung unter Anrechnung von Zustellgebühren. Bei LKW-Versand wird die Zustellgebühr von 5% vom Nettoauftragswert berechnet. Postsendungen werden grundsätzlich unfrei zugestellt. Versand erfolgt immer auf die Gefahr des Empfängers, auch wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung erfolgt.

(2) Falls der Käufer keine Versandvorschriften gegeben hat, wird von uns der nach bestem Ermessen festgestellte billigste Transportweg gewählt. Für die Innenverpackung wird ein Zuschlag von 1 % des Nettowarenwertes erhoben. Karton und Paketverpackung werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Die Karton- und Paketverpackungen können nicht zurückgesandt werden. Ein Abzug der Kartonagen oder der Innenverpackung ist ausgeschlossen.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir für jede vollendete Kalenderwoche des Annahmeverzuges ab diesem Zeitpunkt eine pauschale Entschädigung 3,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 30% des Lieferwerts. Unser Anspruch auf pauschale Entschädigung entsteht entweder mit dem Verstreichen des vereinbarten Liefertermins aufgrund eines Verschuldens des Kunden, andernfalls mit dem Verstreichen einer dem Kunden zur Annahme zu setzenden Frist, spätestens jedoch in dem Moment, in dem der Kunde endgültig und ernsthaft die Annahme verweigert hat.

  • 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Wochen sind wird berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung und Montage o.ä. eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderung bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Käufer weiterzugeben.

(3) Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Rechnungen.

Mit Ablauf der auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug.

 

(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als das sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten, zur rechtskräftigen Entscheidung reif ist, es sei denn seine Gegenforderungen stehen in synallagmatischem Verhältnis.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen, können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

  • 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  • 7 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zehn Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zehn Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  • 8 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

  • 9 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  • 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Arnsberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

Stand: 06/2022

 

Fischer & Honsel GmbH B2C

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verbrauchsgüterkauf (VAGB)

§ 1. Geltung

(1) Unsere Internetangebote gelten ausschließlich für Deutschland. Wir liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sämtlichen durch Verbraucher mit uns aufgrund der Angebote auf unserer Internetseite geschlossenen Verträgen zugrunde liegen. Für Rechtsgeschäfte mit gewerblichen Kunden gelten unsere AGB einsehbar unter https://fischer-honsel.de/agb/.

(2) Sofern in diesen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dieses natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Für sämtliche Fristen gelten Werktage. Darunter verstehen sich alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz.
§ 2 Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext

(1) Wir halten diese VAGB und die weiteren Vertragsbestimmungen mit den Daten Ihrer Bestellung im Bestellprozess zum Abruf bereit. Sie können diese Informationen dort einfach archivieren, indem Sie entweder die VAGB herunterladen und die im Bestellablauf im Internetshop zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen Ihres Browsers speichern oder Sie warten die automatische Bestelleingangsbestätigung ab, die wir Ihnen zusätzlich per E-Mail nach Abschluss Ihrer Bestellung an die von Ihnen angegebene Adresse zukommen lassen. Diese Bestelleingangsbestätigungsmail enthält noch einmal die Vertragsbestimmungen mit den Daten Ihrer Bestellung und diese VAGB und lässt sich leicht ausdrucken bzw. mit ihrem E-Mail-Programm abspeichern.

(2) Der Vertragstext wird bei uns gespeichert, ist aber aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar von Ihnen abrufbar. Wir bieten für jeden Kunden einen passwortgeschützten direkten Zugang unter https://fh-shop.djm-businesssuite.io/mein-konto/ an. Hier können Sie bei entsprechender Registrierung Ihre Daten verwalten und Bestelldaten einsehen. Der Kun-de verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Die VAGB finden Sie in der jeweils gültigen Fassung auf unserer Webseite unter https://fischer-honsel.de/agb/.
§ 3 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Vor der Absendung Ihrer Bestellung besteht die Möglichkeit der Prüfung und Korrektur der von Ihnen eingegebenen Daten. Mit der Absendung Ihrer Bestellung geben Sie eine verbindliches Vertragsangebot ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem technisch einwandfreien Eingang Ihrer Bestellung.

(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer von uns per E-Mail erfolgten Bestätigung des Vertrages, der Mitteilung zur Versendung der Ware oder sonstigen ausdrücklichen Annahmeerklärung, wie z.B. der Versendung der Ware, zustande. Die E-Mail mit der Zahlungsaufforderung bzw. Versandmitteilung erhalten Sie meist am gleichen Tag nach Bestelleingang. Sie sind längstens 5 Werktage an Ihre Bestellung gebunden und können selbstverständlich Ihre Bestellung ganz oder teilweise stornieren, bevor wir dazu die Annahme erklärt haben.

§ 4 Preise, Versandkosten, Bestellrabatte

(1) Für Bestellungen auf unserer Internetseite gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Unsere Preise verstehen sich inklusive der jeweils gelten-den gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands abhängig vom Bestellwert Lieferkosten. Ab einem Bestellwert von 30,00 € liefern wir innerhalb Deutschlands (mit Ausnahme der deutschen Inseln) versandkostenfrei. Im Übrigen gilt folgende Staffelung: ab 30,00€ kosten-frei, ansonsten 5,90€ (Der Versand erfolgt im deutschen Inland. Der Versand erfolgt auch auf deutsche Inseln, mit der Ausnahme von: allen Nordfriesischen Inseln, allen Ostfriesischen Inseln, Hiddensee und Chiemsee. Bei einer Lieferung auf deutsche Inseln wird ein Zuschlag von 14,95 € auf die Versandkosten erhoben.)

(2) Enthält Ihre Bestellung einen sogenannten Sperrgutartikel, fällt in jedem Fall anstatt der Lieferkosten gem. § 1 (1) ein Speditionszuschlag in Höhe von 50,00€ (Ab einem Waren-wert in Höhen von 750,00 € versandkostenfrei). Ob es sich bei Ihrem Artikel um einen solchen Sperrgutartikel handelt, können Sie der Produktdetailseite und/oder den Ver-sandkostenhinweisen zu diesem konkreten Artikel entnehmen.

§ 5 Zahlung, Lieferung

(1) Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
• PayPal
• Kreditkarte VISA oder Mastercard
• Sofort Überweisung
Ein Anspruch auf Zahlung per Kauf auf Rechnung besteht nicht.

(2) Wir nutzen DPD für Postsendungen und DHL Freight für Speditionssendungen. Sendungen an Postfächer oder postlagernde Sendungen sind nicht möglich. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch Spedition frei Bordsteinkante, an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Zustellung an einen Paketshop von DPD und ggf. deren Partner. Sie erhalten von uns eine Nachricht, wenn die Ware unser Haus verlassen hat. Zustellungen in sog. Packstationen können wir nur in Ausnahmefällen ausliefern. Ist die Zustellung nicht erfolgreich gewesen, erhalten Sie vom Transporteur eine Nachricht, aus der sich die weiteren Möglichkeiten ergeben.

(3) Haben Sie mehrere Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, streben wir eine Komplettlieferung an. Bei erheblicher Differenz werden wir ausnahmsweise und soweit dies für Sie zumutbar ist, die schon lieferbaren Positionen vorab an Sie ausliefern. Die Versandkosten erhöhen sich dadurch für Sie nicht.

(4) Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorkasse wird unverzüglich erstattet.

(5) Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel binnen 3-5 Werktagen. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Sofort Überweisung am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Streikmaßnahmen und Aussperrungen sowie weitere von uns nicht zu vertretenden Um-stände, insbesondere in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Käufer nach Kenntnis unverzüglich mitteilen. Sollte die Verzögerung länger als vier Monate anhalten sind beide Teile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 6. Widerrufsrecht für Verbraucher
____________________________________________________________________________
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fischer & Honsel GmbH, Graf-Gottfried-Straße 111, 59755 Arnsberg, www.fischer-honsel.de, E-Mail: webshop@fischer-honsel.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular nutzen. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Fischer & Honsel GmbH, Graf-Gottfried-Straße 111, 59755 Arnsberg) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Speditionsversandfähige Ware oder Ware, die Aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mit der normalen Post versandt werden kann holen wir auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur auf-kommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es existieren gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312g BGB), wobei wir uns vorbehalten, uns Ihnen gegenüber auf folgende Regelungen zu berufen:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Muster für das Widerrufsformular

Das in der zuvor aufgeführten Widerrufsbelehrung erwähnte „Muster-Widerrufsformular“ finden Sie nachstehend wiedergegeben. Sie müssen es nicht zwingend nutzen, sondern können Ihren Widerruf in jedem Fall auch selbst formulieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Fischer & Honsel GmbH
Graf-Gottfried-Straße 111
59755 Arnsberg
www.fischer-honsel.de
E-Mail: webshop@fischer-honsel.de
Fax: 02932/989-101

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Grund des Widerrufs:
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(*) Unzutreffendes streichen.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
____________________________________________________________________________

§ 7 Rücksendehinweise und -empfehlungen
(1) Vor einer Rücksendung verpacken Sie die Ware bitte möglichst sorgfältig am Besten im Originalkarton mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen. Verwenden Sie bei Bedarf eine schützende Umverpackung.

(2) Bitte beachten Sie bei unseren Bestellrabatten und Gutscheinen:

Haben Sie für Ihre Bestellung aufgrund des erreichten Bestellwertes eine Vergünstigung in Form unserer Bestellrabatte oder Preisabzüge über Gutscheine erhalten und wird durch einen (Teil-) Widerruf der für die erhaltene Vergünstigung erforderliche Bestellwert wieder unterschritten, wird Ihnen der Differenzbetrag, der sich aus der erhaltenen Vergünstigung im Vergleich zum ursprünglichen Bestellwert ohne diese Vergünstigung ergibt, nachberechnet.

Die Nichteinhaltung vorstehender Hinweise berührt nicht die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts gem. § 6 und verschlechtert Ihre Rechtsstellung nicht.

§ 8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

§ 9. Gewährleistung und Garantie

(1) Bei Mängeln der Ware besteht für den Kunden ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung). Für von uns gelieferte Neuware gilt gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Für Gebrauchtware gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Wir haften nach den gesetzlichen Regelungen u.a. nicht für solche Schäden, die auf einem nicht fachgerechten Einbau und/oder einer nicht fachgerechten Wartung der verkauften Produkte beruhen, in einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen und üblichen Verschleiß begründet sind oder auf einer eigenmächtigen Modifikation des Produkts (z.B. An‐ und/oder Umbauten) zurück zu führen sind. Eine Haftung durch uns entfällt in den vor-stehenden Fällen selbstverständlich nur, soweit wir die Schäden nicht zu vertreten haben.

(2) Von in den vorstehenden Regelungen zu § 9 (1) erfolgten Beschränkungen oder Ausschlüssen der Gewährleistungshaftung ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Mangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer durch uns zu vertretenden Pflichtverletzung fol-gen, sowie Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns folgen. Für die vorstehend ausgenommenen Ansprüche kommt die gesetzliche Verjährung von 2 Jahren zur Anwendung.
(3) Sollten wir für einzelne Produkte eine selbständige Qualitätsgarantie übernehmen, machen wir das bei den einzelnen Produkten kenntlich. Es gelten dann unsere Garantiebedingungen, einsehbar unter https://fh-shop.djm-businesssuite.io/garantiebedingungen/.

(4) Beschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen insgesamt gelten nicht im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch uns oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns i.S.v. § 444 BGB. Eine eventuelle Herstellergarantie bleibt ebenfalls unberührt. Unberührt bleibt daneben die Regelung des § 478 BGB zum Händlerregress beim Verkauf von neu hergestellten Waren an einen Verbraucher. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist bzw. vorstehend Aus-nahmen hiervon geregelt werden, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind wir bei Mängeln, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, zur kostenfreien Nacherfüllung, d.h. zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Sie haben die Wahl, ob im Fall eines Mangels die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind bei Vorliegen besonderer im Gesetz geregelter Voraussetzungen berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, insbesondere wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht be-reit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Der Rücktritt sowie der Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind zu-dem ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert.
(6) Garantiezusagen der Hersteller der von uns verkauften Produkte begründen ausschließlich Ansprüche gegen den Hersteller als Garantiegeber. Die uns als Verkäufer gegenüber bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden davon nicht berührt.

§ 10. Datenschutzhinweis

Unsere Datenschutz-Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Details zur Erhebung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen unter https://fh-shop.djm-businesssuite.io/datenschutz.

§ 11. Streitbeilegung für Verbraucher
Die Europäische Kommission plant eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) mit weiteren Informationen. Diese ist im Internet unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Wir nehmen jedoch nicht an einem formellen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

§ 12 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten zugerechnet werden kann (Vertrag mit Verbraucher), schließt diese Rechtswahl ein, dass dem Verbraucher der gewährte Schutz, der sich durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat ergibt, nicht entzogen wird.

§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.