Garantiebedingungen

Garantieerklärung für Leuchten
mit fest verbauten LEDs der Fischer & Honsel GmbH

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,


vielen Dank, dass Sie sich zum Kauf eines Qualitätsprodukts der Marke Fischer & Honsel entschieden haben. Unsere Produkte werden nach aktuellem Stand der Technik und den geltenden europäischen Normen produziert. Um dauerhaft höchsten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, unterliegen unsere Leuchten einer strengen und stetigen Qualitätskontrolle. Sollte Ihr Produkt dennoch einen herstellungsbedingten Material- oder Verarbeitungsmangel aufweisen, sichert Sie unsere im Folgenden ausgeführte Garantiezusage zusätzlich ab.

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,


vielen Dank, dass Sie sich zum Kauf eines Qualitätsprodukts der Marke Fischer & Honsel entschieden haben. Unsere Produkte werden nach aktuellem Stand der Technik und den geltenden europäischen Normen produziert. Um dauerhaft höchsten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, unterliegen unsere Leuchten einer strengen und stetigen Qualitätskontrolle. Sollte Ihr Produkt dennoch einen herstellungsbedingten Material- oder Verarbeitungsmangel aufweisen, sichert Sie unsere im Folgenden ausgeführte Garantiezusage zusätzlich ab.

1. Inhalt der Garantie

Auf alle Leuchten der Marke Fischer & Honsel, die mit fest verbauten LED-Leuchtmitteln ausgestattet sind, gewähren wir Ihnen als privatem Endverbraucher sowie autorisiertem Handelspartner eine kostenlose LED-Herstellergarantie von 7 Jahren (ab Kaufdatum) im räumlichen Geltungsbereich aller EU-Staaten und der Schweiz.

Dem privaten Endverbraucher nebst autorisiertem Handelspartner garantieren wir, dass das LED-Leuchtmittel über die zugesicherte Beschaffenheit verfügt und frei von Konstruktions-, Material und Herstellungsfehlern ist. Maßgeblich sind der Stand der Technik und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Herstellung des Produkts. Der im Rahmen der Garantie beanstandete Mangel muss bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden haben.

Diese freiwillige Beschaffenheitsgarantie bezieht sich ausschließlich auf fest verbaute LED-Leuchtmittel in Leuchten der Marke Fischer & Honsel. Alle anderen Reklamationsgründe am Produkt deckt diese Garantie nicht ab. Ebenso gilt diese Garantie nicht für Produkte der Marken FHL und Schöner Wohnen.

Als privater Endverbraucher gilt jede natürliche Person, die das Produkt unmittelbar von der Fischer & Honsel GmbH oder von einem Handelspartner erworben hat, der seinerseits die Leuchte unmittelbar von der Fischer & Honsel GmbH erworben hat. Als autorisierter Handelspartner gilt jede natürliche oder juristische Person, die das Produkt unmittelbar von der Fischer & Honsel GmbH erworben hat und dieses im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit verkauft oder installiert.

Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Mängeln wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu. Ebenso schränkt die Garantie nicht die Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ein. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.

 

2. Garantiezeit und –beginn

Die Garantiezeit beträgt 7 Jahre beginnend mit der Übergabe der Leuchte an den privaten Erst-Endverbraucher (keine Übertragung möglich) oder autorisierten Handelspartner. Zudem führt ein bereits abgewickelter Garantiefall weder zu einer neuen Garantie von sieben Jahren noch zu einer Verlängerung. Die von der ursprünglichen Garantiezeit verbliebene Restgarantiezeit wird fortgesetzt.


Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass auch LEDs einer gebrauchsbedingten Alterung (Degradation) unterliegen. Die Alterung der LEDs zeigt sich durch eine allmähliche Abnahme des Lichtstroms (in Lumen), durch Änderung des Farbortes unter den LEDs und durch den vollständigen Ausfall einzelner LEDs auf einer Platine. Die Degradationskriterien Lichtstromrückgang (Lumen Maintenance = L) und der Anteil an ausgefallenen LEDs (Mortality = B) geben wir wie folgt an:

Lebensdauer: 30.000 h L70/B10

Die LEDs, mit denen die Platinen bestückt sind, haben eine Lebensdauer von 30.000 h (Stunden = h) und erzeugen danach noch 70% des ursprünglichen Lichtstroms, bei einer Totalausfallrate von nur 10%. Eine Aussage über die alterungsbedingte Farbortverschiebung unter den einzelnen LEDs kann nicht gemacht werden. Hierbei können sich die LEDs untereinander in ihrer durch das menschliche Auge wahrgenommenen Farbwahrnehmung verändern, z. B. wirkt eine LED roter als eine andere, eine andere blauer oder grüner usw. Dieses Alterungsverhalten muss als normal hingenommen werden und stellt keinen Mangel dar.
Zwar ergibt sich infolge des niedrigeren Lichtstroms ein geringeres Beleuchtungsniveau, insgesamt ist die Platine allerdings weiterhin funktionstüchtig, was nach gegenwärtigem Stand von Wissenschaft und Technik keinen Mangel darstellt. Vielmehr lässt sich bei einem Wert von L70/B10 selbst nach Ende der Lebensdauer eine gute Beleuchtungsstärke erzielen.

Weitere Voraussetzungen sowie Umfang der Garantiezusage werden nachstehend erläutert.

3. Garantieleistungen

Die Garantie umfasst im Falle eines Defekts oder Mangels an der LED-Platine nach billigem Ermessen der Fischer & Honsel GmbH eine kostenfreie Reparatur oder eine kostenfreie Ersatzteillieferung oder Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen beziehungsweise gleichwertigen Produkts. Bedingt durch den stetigen Fortschritt in der LED-Technik kann es bei Reparaturen bzw. Ersatzlieferungen zu Änderungen bzw. Abweichungen bei der Beschaffenheit des Lichts kommen (Lichtstrom, Farbtemperatur, Farbwiedergabe etc.). Entsprechend der Nutzungsdauer wird ggf. eine Nutzungsgebühr berücksichtigt. 

Wir behalten uns vor, die Garantieleistung gemäß dem technischen Fortschritt anzupassen. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind mögliche Kosten, die dem privaten Endverbraucher oder autorisierten Handelspartner durch Demontage bzw. erneuter Montage der Leuchte, durch den Transport der Leuchte zu unserem Handelspartner oder zu uns und durch den Nutzungsausfall entstehen. Während des Nutzungsausfalls wird dem privaten Endverbraucher oder autorisierten Handelspartner kein Ersatz zur Verfügung gestellt.
Ebenso wenig fallen Folgeschäden, Betriebsausfallschäden und Gewinnverluste, die auf ein defektes oder mangelhaftes Produkt zurückzuführen sind, unter die Garantiezusage.

4. Garantiebedingungen

Die Garantie unterliegt folgenden Bedingungen:

- bestimmungs- und sachgemäßer Gebrauch laut Montage- und Gebrauchsanleitung.
- normale Verwendung ausschließlich im privaten und nicht industriellen/kommerziellen Gebrauch. Es sei denn, dies wurde von uns ausdrücklich in der Montage- und Gebrauchsanleitung erlaubt.
- Wartung und Pflege der Leuchte entsprechend der Montage- und Gebrauchsanleitung.
- fachgemäßer Anbau und Installation gemäß der Montage- und Gebrauchsanleitung unter Berücksichtigung der geltenden Normen.
- Berücksichtigung der Installationsvorschriften zur Einhaltung der Grenzwerte für die Versorgungsspannung und Umgebungseinwirkungen.

5. Garantienachweis

Der Anspruch auf Garantieleistungen besteht nur, wenn innerhalb der Garantiezeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Garantieendzeitpunkts, das fehlerhafte Produkt mit Kaufbeleg oder der mit Datum versehenen Rechnung der Fischer & Honsel GmbH oder dem Handelspartner vorgelegt worden ist. Die entsprechenden Kaufbelege sollten daher bis zum Ablauf der Garantiezeit aufbewahrt werden. Ferner ist der Nachweis zu erbringen, dass die mangelnde Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.

6. Garantieausschluss

Nicht abgedeckt von der Garantie sind Defekte, Mängel oder Schäden am Produkt, die durch

- mutwillige Zerstörung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Unfallschäden,
- unsachgemäße Verpackung oder Verwendung,
- unsachgemäßen Transport,
- unsachgemäße Reinigung oder Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel,
- äußere Einflüsse, z. B. chemischer oder physikalischer Art,

entstanden sind.

Die Garantie der Fischer & Honsel GmbH umfasst weder Produkte, die als (Ausstellungs-) Muster noch als 2. Wahl-Artikel gekauft wurden.

Die Garantie des Produkts erlischt, wenn

- eine Wartung oder Reparatur nicht durch uns oder unseren autorisierten Servicepartner durchgeführt wurde.
- Aufschriften, die ein fester Bestandteil des Produktes sind, wie z. B. Siegel, Herstelleretiketten oder Seriennummern entfernt, unleserlich gemacht oder beschädigt wurden.
- Veränderungen, Umbauten oder Erweiterungen, die laut Montage- und Gebrauchsanleitung nicht beschrieben sind, vorgenommen wurden.
- Fremdteile Verwendung finden, die von uns oder laut der Montage- und Gebrauchsanleitung keine Freigabe haben.

Sollte sich herausstellen, dass es sich bei der Beanstandung um einen Fehler handelt, der von der Garantie nicht gedeckt ist, behalten wir uns vor, die anfallenden Handlingkosten, die durch die Prüfung durch unsere Reparaturabteilung und Bearbeitung durch unsere Sachbearbeiter entstehen, in Höhe von maximal 50 EUR in Rechnung zu stellen. Eine kostenpflichtige Reparatur, welche Material- und Arbeitskosten beinhaltet, kann dann aber auf Wusch durchgeführt werden. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur werden die Handlingkosten mit den Reparaturkosten verrechnet.

 

7. Garantieabwicklung

Treten Fehler bei dem fest verbauten LED-Leuchtmittel auf, so sind Garantieansprüche unverzüglich geltend zu machen.

Bei Ansprüchen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren erfolgt die Abwicklung über Ihren Handelspartner.

Nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist ausschließlich die Fischer & Honsel GmbH für Sie zuständig. Sie können über folgende Wege mit uns in Kontakt treten, um Ihren Anspruch auf die Garantie gelten zu machen:

- Schriftlich unter folgender Adresse: Fischer & Honsel GmbH; Graf-Gottfried-Straße 111; 59755 Arnsberg
- Telefonisch unter folgender Nummer: +49 (0)2932 989-116
- Per Kontaktformular über unsere Homepage: Kontakt (fischer-honsel.de)
- Per E-Mail unter folgender Adresse: info@fischer-honsel.de

8. Anwendbares Recht

Gegenüber Unternehmern unterliegen die vorliegenden Bedingungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Unternehmern gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Arnsberg.

9. Garantiegeber

Fischer & Honsel GmbH
Graf-Gottfried-Straße 111
59755 Arnsberg

Stand: 14.07.2022